Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.04.2026 Liquidationseröffnungsbilanz zum Geschäftsjahr vom 28.12.2023 bis zum 28.12.2023
17.03.2026 Eröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.03.2021 bis zum 13.03.2021
16.03.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
16.03.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
13.03.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2021 bis zum 31.12.2021
15.04.2021
Neueintragungen